Ämtergänge vor und nach der Geburt

Kurz vor der Geburt nehmen Stress und Nervosität meist automatisch zu. Umso wichtiger ist es daher, dass du dich so gut organisiert wie möglich auf die Geburt deines kleinen Sonnenscheins vorbereitest. Auf diese Weise kannst du den Stresslevel niedrig halten und musst dich nicht noch mit zusätzlichen Dingen auseinandersetzen. Wie so oft gilt auch hier: Gute Planung ist die halbe Miete. Wir haben daher für dich alle wichtigen Ämtergänge und die optimalen Zeitpunkte für diese zusammengefasst.

Ämtergänge vor der Geburt

Elternzeit beantragen

Die Elternzeit betrifft berufstätige werdende Eltern und dauert maximal drei Jahre. Sie kann sowohl von der Mutter als auch von Mutter und Vater gemeinsam oder auch nacheinander genommen werden. Darüber hinaus ist es auch möglich, während der Elternzeit bis zu 30 Stunden Teilzeit zu arbeiten. Du kannst die dir zustehende Elternzeit auch aufteilen, anstatt sie in einem Stück zu nehmen. Empfehlung: Beantrage diese spätestens sieben Wochen, bevor die Elternzeit beginnen soll. Am besten ist es, dir frühzeitig Gedanken darüber zu machen, wann du in die Elternzeit gehen möchtest, denn dann kannst du den Antrag frühzeitig einreichen. In diesem musst du bereits angeben, wie die ersten 24 Monate deiner Elternzeit gestaltet sein sollen. Bis spätestens acht Wochen vor Ablauf dieser ersten Phase der Elternzeit musst du bestimmen, wie du weiter vorgehen möchtest. Wichtig: Absprachen mit deinem Vorgesetzten sollten immer schriftlich erfolgen, um Unklarheiten und unnötige Diskussionen von vornherein zu vermeiden.

Mutterschaftsgeld beantragen

Das Mutterschaftsgeld musst du bis spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei deiner Krankenkasse beantragen. Die Einhaltung dieser Frist ist überaus wichtig, da die Krankenkasse bei ihrer Überschreitung eine Zahlung des Mutterschaftsgeldes verweigern kann. Du findest hierzu meist ein entsprechendes Formular auf der Website deiner Krankenkasse. Sollte dies nicht der Fall sein, reicht auch eine formlose E-Mail oder ein formloser Brief. Deiner Kommunikation solltest du unbedingt eine von deinem Gynäkologen verfasste Bestätigung über deine Schwangerschaft beifügen.

Ämtergänge nach der Geburt

Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde deines Kindes wird innerhalb einer Woche nach der Geburt auf dem Standesamt ausgestellt. In einigen Kliniken übernimmt auch das Sekretariat die Anmeldung beim Standesamt. Auf jeden Fall brauchst du dafür Folgendes:

  • einen gültigen Reisepass oder Personalausweis von dir sowie dem Vater des Kindes
  • bei verheirateten Paaren die Heiratsurkunde
  • bei unverheirateten Paaren die Geburtsurkunden beider Eltern
  • falls bereits vorhanden, die Sorgerechts- und Vaterschaftserklärung sowie die Geburtsurkunde des Vaters
  • je nach Art der Geburt eine ärztliche Bescheinigung oder eine Bescheinigung der Hebamme

Du erhältst vier Ausfertigungen der Geburtsurkunde. Eine benötigst du für den Antrag des Elterngeldes, eine für die Beantragung des Kindergeldes und zwei kannst du behalten.

Einwohnermeldeamt

Sobald die Geburtsurkunde ausgestellt wurde, muss die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen. Für diese benötigst du:

  • die Geburtsurkunde
  • einen gültigen Reisepass oder Personalausweis
  • eine Vaterschaftsanerkennung bei unehelichen Kindern

Für einen Wechsel der Steuerklasse und den Kinderfreibetrag ist das Finanzamt zuständig. Daher müssen Sie sich hierfür direkt an dieses wenden.

Angabe des Nachnamens

Welchen Nachnamen dein Kind erhält, hängt grundsätzlich vom vereinbarten Sorgerecht ab. Sollte nur ein Elternteil das Sorgerecht haben, erhält das Kind automatisch dessen Nachnamen. Bei gemeinsamem Sorgerecht, jedoch unterschiedlichen Nachnamen, musst du einen Monat nach der Geburt deines Kindes dessen gewünschten Nachnamen beim Standesamt eintragen lassen. In allen Fällen gilt: Willigen beide Elternteile ein, kann das Kind grundsätzlich auch den Nachnamen des jeweils anderen Elternteils annehmen.

Kindergeld beantragen

Da für Kindergeld die Geburtsurkunde nötig ist, kannst du dieses auch erst nach der Geburt beantragen. Dieses wird zwar rückwirkend auf ein halbes Jahr bezahlt, dennoch solltest du den Antrag so schnell wie möglich nach der Geburt stellen. Am besten ist es daher, dass du deine Unterlagen schon vor der Geburt so gut wie möglich bereitlegst und danach nur mehr die Geburtsurkunde hinzufügst. Der Antrag auf Kindergeld muss beim Arbeitsamt oder der Familienkasse gestellt werden, Formulare hierfür gibt es meist zum Downloaden. Übrigens: Du erhältst für das erste Kind 204 Euro, für das zweite Kind 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro (Stand 2020).

Elterngeld beantragen

Elterngeld wird rückwirkend auf maximal drei Monate bezahlt, daher solltest du den Antrag auch so schnell wie möglich nach der Geburt stellen. Für den Antrag benötigst du:

  • die Geburtsurkunde
  • einen Nachweis über das Einkommen des letzten Jahres für alle Personen, die Elterngeld beantragen
  • ein von deinem Arbeitgeber ausgefülltes Formblatt
  • einen Nachweis über bereits vorhandene Kinder unter drei Jahren, damit du den Elternbonus von 75 Euro erhältst

Will auch dein Partner Elterngeld beantragen, muss dies im Antrag angegeben werden. Du erhältst dann 14 Monate lang Elterngeld. Beantragt nur ein Elternteil Elterngeld, gibt es dieses für 12 oder 24 Monate. Bei einer Laufzeit von 24 Monaten erhältst du monatlich jedoch nur den halben Betrag, sodass im Endeffekt stets dieselbe Summe herauskommt.

Die Höhe des Elterngeldes (Stand 2020)

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach deinem Einkommen. Verdienst du weniger als 1.200 Euro netto / Monat, beträgt der Anteil des Elterngelds 67%. Verdienst du hingegen mehr, bekommt du abgestuft weniger Prozent, mindestens jedoch 65%. Mit einem Nettoeinkommen von 2.770 Euro hast du die Bemessungsgrenze erreicht, dann wird dir der Höchstsatz von 1.800 Euro Elterngeld ausgezahlt (65%). Wenn du dir das dir zustehende Elterngeld ausrechnen möchtest, kannst du den Elterngeldrechner der Seite elterngeld.de nutzen. 

Krankenversicherung anmelden

ein Kind ist ab seiner Geburt automatisch krankenversichert. Dennoch musst du es innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt schriftlich bei deiner Krankenkasse anmelden. Eine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist kostenlos, bei einer privaten Krankenkasse werden hingegen Beiträge fällig. Ist ein Elternteil gesetzlich und ein Elternteil privat versichert, kann das Kind nicht kostenlos gesetzlich versichert werden, wenn der privat versicherte Elternteil über das höhere Einkommen verfügt.

Ämtergänge vor oder nach der Geburt

Angabe der Vaterschaft

Bei unverheirateten Paaren muss der Vater beim Jugendamt, Standesamt, Amtsgericht oder auch Notar die Vaterschaft anerkennen lassen. Dafür benötigt er:

  • seine Geburtsurkunde
  • einen gültigen Reisepass oder Personalausweis; wenn die Mutter anwesend ist auch von ihr
  • ist die Mutter nicht anwesend: eine Zustimmung der Mutter

Sorgerecht

Verheiratete Paare teilen sich das Sorgerecht automatisch, bei unverheirateten fällt dieses automatisch der Mutter zu. Mit Zustimmung der Mutter kann der Vater jedoch beim Jugendamt ebenfalls das Sorgerecht beantragen. In diesem Fall entspricht das Sorgerecht dem verheirateter Paare. Grundsätzlich unterscheidet man drei Teilbereiche des Sorgerechts:

  • Personensorge: Erziehung, Betreuung und Pflege des Kindes sowie Schul- und Ausbildung
  • Vertretungsrecht: Wahrung der Interessen des Kindes gegenüber Dritten
  • Vermögenssorge: Verwaltung des Vermögens und Besitzes des Kindes, ausgenommen Taschengeld

Hast du bereits Erfahrungen mit Ämtergängen vor und nach der Geburt? Diskutiere mit anderen LeserInnen im Kommentarbereich!

Bildquelle Titelbild: ©Petar Chernaev – iStock

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